Meldeportal Hinweisgeberschutzgesetz

Die Internetseite zur Bereitstellung von betrieblichen Meldestellen

Seit 2023 gibt das Hinweisgeberschutzgesetz einen gesicherten rechtlichen Rahmen für "Whistleblower" in Unternehmen. Kenntnisse beispielsweise über Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder wettbewerbsrechtliche Verstöße im eigenen beruflichen Umfeld können so sicher gemeldet werden. Hinweisgeber sind vor Benachteiligungen und Repressionen gesetzlich geschützt. Bewusste oder grob fahrlässige Falschmeldungen können hingegen Schadenersatzansprüche Geschädigter auslösen, deshalb sollten keine reinen Spekulationen gemeldet werden.

Auf dieser Internetseite haben die Beschäftigten von verschiedenen verbandszugehörigen Unternehmen die Möglichkeit, entsprechende Meldungen sicher und geschützt abzugeben. Die interne Meldestelle der Unternehmen wird über diese Internetseite realisiert. Die Meldeseite des betreffenden Unternehmens wird betriebsintern durch einen Aushang bekanntgegeben. Eine Meldung ist nur auf dieser unternehmensspezifischen Meldeseite möglich. 

Alternativ besteht jederzeit die Möglichkeit, sich auch an die zentrale externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz zu wenden: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/Meldestelledes Bundes_node.html

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