Meldeportal für Beschäftigte und alle Stakeholder der
Haller Kunststofftechnik GmbH

 

Seit 2023 gibt das Hinweisgeberschutzgesetz einen gesicherten rechtlichen Rahmen für "Whistleblower" in Unternehmen:

Kenntnisse, beispielsweise über Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder wettbewerbsrechtliche Verstöße im eigenen beruflichen Umfeld können so sicher gemeldet werden. Hinweisgeber sind vor Benachteiligungen und Repressionen gesetzlich geschützt. Als Mitarbeiter haben Sie die Möglichkeit, über dieses Meldeportal Hinweise zu solchen Missständen zu geben. Dies gilt auch für Verdachtsfälle. Bewusste oder grob fahrlässige Falschmeldungen hingegen können  Schadenersatzansprüche Geschädigter auslösen, deshalb sollten keine reinen Vermutungen oder Spekulationen gemeldet werden.

Ihre Meldung wird von einer externen Kontaktperson untersucht und gegebenenfalls verfolgt.

Mit dem nachfolgenden Formular können Sie Ihren Hinweis übermitteln. Bitte geben Sie möglichst konkrete Angaben zum Sachverhalt, zu den beteiligten Personen und zu den sonstigen Informationen. Beachten Sie: Je konkreter und detaillierter Ihre Informationen sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Vorgang aufgeklärt und verfolgt werden kann. Beweismittel und Unterlagen können Sie der Meldestelle nach der Eingangsbestätigung zusenden.

Sie können die Meldung sowohl unter Preisgabe Ihrer Identität als auch anonym abgeben. Beachten Sie allerdings, dass bei einer anonymen Meldung keine Möglichkeit besteht, Sie bei etwaigen Rückfragen zu kontaktieren und Sie weder eine Eingangsbestätigung erhalten, noch über das Ergebnis unserer Prüfung informiert werden können.

Bei offener Kommunikation versichern wir Ihnen, dass nur die externe Kontaktperson, mit der Sie im Verlauf kommunizieren werden, Ihre Identität kennt. Nur diese Person hat Zugriff auf Ihre übermittelten Angaben und auf die Kommunikation mit Ihnen. Sie sind auf diese Weise vollumfänglich vor Repressalien geschützt. Nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen können wir  gehalten sein, Ihre Identität den zuständigen Behörden mitzuteilen. 

 

Meldeformular

Die E-Mail-Adresse ist ungültig

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme und Prüfung meines Hinweises gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Meine Meldung wird unter Wahrung der Vertraulichkeit bearbeitet. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann das Meldeportal allerdings gehalten sein, meine Identität Behörden mitzuteilen. Dies kann Verlangen der Strafverfolgungsbehörden in Strafverfahren, Anordnungen in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren, sowie gerichtliche Entscheidungen betreffen. Nähere Einzelheiten zur Datenverarbeitung und die nach der Datenschutz-Grundverordnung zustehenden Rechte habe ich den ergänzenden Informationen der Datenschutzerklärung https://www.meldeportal-hinschg.de/datenschutz/ entnommen. *

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